Den finanziellen Rahmen klären
Stellen Sie Einkommen, laufende Ausgaben und Eigenkapital zusammen. Der Rechner zeigt, welche Monatsrate sich aus Kaufpreis, Eigenkapital und einem Zinssatz ergibt.
Die Nebenkosten einplanen
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls ein Makler kommen zum Kaufpreis hinzu. Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Satz Ihres Bundeslandes.
Den Kaufvertrag beurkunden lassen
Ein Vertrag über den Erwerb eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Für die Notargebühren ist beim Kauf der Kaufpreis der Geschäftswert (§ 47 GNotKG).
Eigentum und Grundschuld im Grundbuch
Eigentum am Grundstück geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über, und auch eine Grundschuld entsteht erst mit ihrer Eintragung (§ 873 Abs. 1 BGB). Für die Gebühren der Grundschuld zählt ihr Nennbetrag (§ 53 Abs. 1 GNotKG).
Nach dem Kauf: das Ende der Zinsbindung notieren
Spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung teilt Ihnen der Darlehensgeber mit, ob er zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist, und nennt dann den Zinssatz, den er anbietet (§ 493 Abs. 1 BGB).