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Sollzinsbindung und Restschuld

Bei einem Annuitätendarlehen mit festem Sollzins gibt es zwei Zeiträume: die Bindung des Zinses und die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung. Sie können unterschiedlich lang sein.

Was gebunden ist

Ein Sollzinssatz ist gebunden, wenn er als feste Prozentzahl vereinbart ist. Ist das nicht für die ganze Vertragslaufzeit der Fall, gilt er nur für die Zeiträume als gebunden, für die er so bestimmt ist (§ 489 Abs. 5 BGB).

Wie die Restschuld entsteht

Jede Rate deckt zuerst die Zinsen auf die offene Schuld, der Rest tilgt. Ist die Bindung kürzer als die Laufzeit, bleibt an ihrem Ende ein Teil des Darlehens offen. Diesen Betrag zeigt der Rechner.

Kündigung zum Ende der Bindung

Läuft die Bindung aus, bevor alles zurückgezahlt ist, und wurde kein neuer Zins verabredet, haben Sie ein Kündigungsrecht. Die Frist beträgt einem Monat, und die Kündigung wirkt frühestens zum letzten Tag der Bindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Kündigung nach langer Laufzeit

Unabhängig von der Bindung können Sie nach Ablauf von zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wird später eine neue Vereinbarung über Zins oder Rückzahlung getroffen, zählt die Frist ab dieser Vereinbarung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Vertraglich ausschließen lässt sich dieses Recht nicht (§ 489 Abs. 4 BGB).

Vorzeitig zurückzahlen während der Bindung

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins ist das während der Bindung nur bei berechtigtem Interesse möglich (§ 500 Abs. 2 BGB). Der Darlehensgeber kann dann eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 Abs. 1 BGB). Der Rechner berechnet sie nicht.

Was das für Ihre Rechnung heißt

Tragen Sie die Bindung aus Ihrem Angebot ein. Der Rechner zeigt die Restschuld an ihrem Ende und was ein um 1 Prozentpunkt höherer Zins danach für die Zinsen des ersten Monats bedeuten würde.